Hintergründe

Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen

Gefährdung der Alleen in Brandenburg

1. Die Alleebäume Brandenburgs sind krank

Wer heute mit offenen Augen durch die brandenburgischen Alleen fährt, wird sich schnell vom schlechten Gesundheitszustand vieler Alleebäume überzeugen können. Vielerorts bekommen die Alleebäume bereits im Sommer braune Blätter. Bei genauer Betrachtung handelt es sich um sogenannte Blattrandnekrosen (das heißt, das Blatt stirbt vom Rand her ab), ein typischer Anzeiger von Tausalzschäden.
Nach einer offiziellen Statistik des Landesbetriebes Straßenbau waren im Jahr 2002 im Bereich der Niederlassungen Potsdam und Kyritz 96 % bzw. 99 % der Bäume geschädigt oder stark geschädigt, mit zunehmendem Schädigungsgrad in den letzten Jahren.
Der schlechte Zustand der Bäume führt zu vermehrten Baumfällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit. Während beispielsweise im Jahr 2001 3.061 Alleebäume an Bundes- und Landesstraßen gefällt wurden, waren es 2006 bereits 6.305 Bäume. Bis zum Jahr 2010 wird eine Zunahme der jährlichen Fällungen auf 9.000 prognostiziert. Bereits 2004 wurden 66 % der Alleen und Baumreihen an Bundes- und Landesstraßen als „stark lückig“ eingestuft.
(Quelle: Konzeptionelles Gutachten: Erarbeitung einer Alleenkonzeption für die Bundes- und Landesstraßen des Landes Brandenburg. Büro Jochen Behm, 2006)

2. Der schlechte Baumzustand ist menschengemacht

Es gibt verschiedene Ursachen für die Schädigung der Bäume. Die meisten davon sind vermeidbar. Zu nennen sind:

  • Intensive Streusalzanwendung. Der Einsatz von Tausalz ist von 1999/2000 bis 2005/2006 fast kontinuierlich von 29.755 Tonnen auf 73.700 Tonnen angestiegen (bezogen auf Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen). Im Durchschnitt sind das jährlich 3,6 kg pro Straßenmeter. Salz schädigt den Boden und die Vegetation am Straßenrand und führt zu Schäden im Wasserleitungssystem der Bäume mit der Folge, dass die Blätter bereits im Sommer absterben.
  • Unfachgemäße Schnittmaßnahmen. Immer wieder ist festzustellen, dass bei der Baumpflege zu viel und falsch geschnitten wird. Das befördert Pilzbefall und kann zum Absterben der Bäume führen.
  • Wurzelbeschädigung. Dazu kommt es vor allem beim Verlegen von Leitungen, bei Straßenbaumaßnahmen und durch Landbewirtschaftung in zu geringem Abstand.
  • Unzureichende Versorgung von Anfahrtschäden.
  • Mahdschäden. Bei der Bankettmahd wird oft der Stammfuß mit dem Mahdwerkzeug beschädigt.
  • Unzureichende Pflege bei Nachpflanzungen. Ein Teil der Jungbäume geht wieder ein.

Außerdem gehen viele Alleen verloren, weil beim Ausbau selbst kleiner Straßen eine Regelbreite eingehalten werden muss, um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Vielfach wäre die größere Straßenbreite verkehrstechnisch nicht erforderlich und die Bäume könnten erhalten werden.

3. Wie können Baumschäden vermieden werden?

•    Der Tausalzeinsatz muss deutlich reduziert und auf Ausnahmesituationen beschränkt werden. Bei parallel laufenden Radwegen an Alleen soll auf die Salzanwendung verzichtet werden.
•    Die Baumpflege muss von fachkundigen Personen (z.B. zertifizierte Unternehmen) durchgeführt werden, einschlägige fachliche Vorschriften sind einzuhalten.
•    Geräte für Bankettmahd sind mit Schutzeinrichtungen zu versehen, die eine Beschädigung der Bäume verhindern.
•    Vermeidung von Wurzelschäden, bei unvermeidlichen Arbeiten vorsichtige Behandlung (z.B. Handschachtung).
•    Bei Pflanzaufträgen müssen die Straßenbaubehörden die Anwuchspflege überwachen und Baumersatz im Rahmen der Gewährleistung einfordern.

4. Auf die Nachpflanzung kommt es an!

Selbst bei bester Pflege ist es nicht zu vermeiden, dass der Altbaumbestand an unseren Straßen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten abgängig wird. Ob die nächsten Generationen in Brandenburg noch Alleen erleben können, hängt demnach maßgeblich davon ab, ob und wieviele Alleebäume nachgepflanzt werden. Im Naturschutzgesetz und im „Alleen-Erlass“ von 2000 ist festge-schrieben, dass Alleebäume im Verhältnis 1:1 nachgepflanzt werden müssen. Dieser Verpflichtung sind die Straßenbaubehörden nicht nachgekommen: In den Jahren 2001 bis 2004 summierte sich das Nachpflanzdefizit auf über 5.700 Bäume an Bundes- und Landesstraßen. Erst seit 2005 wurden mehr Bäume gepflanzt als gefällt, maximal waren es 2006 ca. 6.800 Baumpflanzungen.

5. Ein Konzept gegen den Alleenschutz

Die größte Gefahr für die Zukunft der Alleen geht von einem Konzept des Infrastrukturministeriums aus, das als Alleenkonzeption der Landesregierung festgeschrieben worden ist. Dieses Konzept hätte dramatische Auswirkungen und würde zum großflächigen Verschwinden der Alleen aus unserer Landschaft führen. Das Konzept sieht nämlich vor, die Zahl der Nachpflanzungen von der Zahl der Fällungen zu entkoppeln und jährlich konstant 5.000 Bäume, entsprechend 30 km Allee, zu pflanzen. Bei einer Zahl von bis zu 9.000 Fällungen pro Jahr führt dies zwangsläufig zu einem gravierenden Rückgang des Alleenbestandes, der sich nach Prognosen des MIR bis 2025 um etwa ein Drittel reduzieren würde. Erst danach würde die Zahl der Bäume wieder zunehmen, um 2060 den heutigen Stand wieder zu erreichen. Nach Auffassung der Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen ist das Konzept völlig unakzeptabel und der in Kauf genommene Rückgang der Alleen nicht hinnehmbar. Darüber hinaus kann niemand garantieren, dass in Jahrzehnten noch die Nachpflanzungen gemäß diesem Konzept erfolgen (nicht einmal für die nächste Legislaturperiode erscheint das gesichert).
Außerdem sieht das Konzept eine Umstellung der jährlich zu veröffentlichenden Fäll- und Pflanzbilanzen von Baumzahlen auf Alleestrecken vor. Dadurch würde der Zustand der Alleen völlig verschleiert, denn die fortschreitende Ausdünnung der alten Alleen würde statistisch nicht mehr erfasst.

6. Richtiger Alleenschutz tut not! Das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist es gelungen, durch kluge Regelungen eine Verminderung des Alleenbestandes zu vermeiden und sogar immer mehr Alleen neu anzulegen. Seit 1994 wurden dort im Durchschnitt zwei Bäume für jeden gefällten neu gepflanzt. Kernstück der Regelung ist ein Alleenfonds, in den Einzahlungen in Abhängigkeit von den Baumfällungen geleistet werden und der zweckgebunden für Nachpflanzungen vorgesehen ist.
In Brandenburg müssen die vorhandenen gesetzlichen Regularien nicht verändert, wohl aber endlich durchgesetzt werden. Denn das Naturschutzgesetz verlangt ausdrücklich eine Nachpflanzung „rechtzeitig und in ausreichendem Umfang“ und schreibt fällungsbezogene Nachpflanzungen vor. Das Konzept des MIR muss gestoppt werden zugunsten einer Verwaltungsvorschrift, die den Schutz und die Nachpflanzung von Alleen im Rahmen bestehender Gesetze regelt. Die Einrichtung eines Alleenfonds ist dabei ein wichtiges Element.

Potsdam, im August 2009


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